Aktuelles und Wissenswertes
Ob Neuheiten oder gesetztliche Regelungen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Pascal Grabherr | 25.Juni 2019
Auf Grund diverser Nachfragen möchten wir etwas Klarheit schaffen:
Gesetzliche Grundlage für die Wiederholungsprüfung:
Im gewerblichen Umfeld ist der Arbeitgeber gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV) verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel.
Die Wiederholungsprüfung von Geräten in Privathaushalten liegt in der Verantwortung des Anwenders.
Die Prüfintervalle für Wiederholungsprüfung werden von den Betrieben aufgrund der Herstellerangaben oder einer Risikobeurteilung vorgenommen. Falls solche Prüfintervalle weder von Herstellern, Anwendern oder anderen zuständigen Institutionen festgelegt sind, dient eine Tabelle als Entscheidungshilfe, um solche Prüfintervalle festzulegen.
Bei Geräten, die weder mechanischer Beanspruchung noch schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, kann in der Regel auf die Wiederholungsprüfung gemäss dieser SNR verzichtet werden (z.B. Monitore, PC’s, Drucker, Unterhaltungselektronik). Die Herstellerangaben sind jedoch zu beachten.
Die Dokumentation ist so zu gestalten, dass die Aussagekraft zum aktuellen Zustand sowie allfälliger Veränderungen gegenüber zurückliegender Prüfungen gewährleistet ist.
Gesetzliche Grundlage für die Prüfung nach Instandsetzung
Auf die gewerbliche Reparatur von elektrischen Geräten (Kundenaufträge) sind die Bestimmungen des Werkvertrags (Art. 363 ff. des Obligationenrechts [OR]) anwendbar. Geschuldet ist vom Unternehmer eine tadellose Ausführung der Reparatur. Diese wird bei elektrischen Geräten mit der Prüfung nach Instandsetzung abgeschlossen. Nur so kommt der Unternehmer seiner Sorgfaltspflicht gegenüber dem Besteller (Kunde) nach.
Werden gebrauchte Niederspannungserzeugnisse umgebaut oder erneuert, und ist die Sicherheit wesentlich betroffen, so unterliegen diese hinsichtlich dieser Umbauten oder Erneuerungen den Bestimmungen der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26) über das Inverkehrbringen neuer Erzeugnisse auf dem Markt (vgl. Art. 21 Abs 3. NEV).
Pascal Grabherr | 26.Oktober 2018
Im Zuge einer Dachsanierung der «Braui» begannen am 4. Juni 2018 die Bauarbeiten für die Anlage. Die Vorfreude auf das künftige Brauen mit Solarenergie wachse bei den Betreibern mit jedem Tag, heisst es weiter. «Eine Solaranlage passt perfekt zu unserer Unternehmensphilosophie. Das regionale Bier können wir in Zukunft nun mit Baarer Sonne brauen», sagt Martin Uster, Geschäftsführer der Brauerei Baar. Auch bei der Umsetzung sei voll auf einheimisches Handwerk gesetzt worden.
Wiederum eine sehr interessante Abnahmekontrolle
Pascal Grabherr | 25. Januar 2018
Auch das Strassenverkehrsamt muss sich einer Elektrokontrolle unterziehen. Eine neue Herausforderung wartete auf uns in Steinhausen. Während unserem Einsatz konnten alle Fahrzeugprüfungen und auch die administrativen Arbeiten ohne Unterbruch weiterlaufen.
Ein sehr interessanter Auftrag in Steinhausen.
Pascal Grabherr | 12. Januar 2018
Die Kontrolle von Photovoltaikanlagen wird zu einem immer wichtigeren Thema. Fragen nach der langjährigen Funktionsfähigkeit und einem gleichbleibenden Wirkungsgrad stehen dabei im Vordergrund. Wie Sie Ihre PVA konstant und effizient betreiben können – wir beraten und unterstützen Sie dabei mit unserem Know-how.
Photovoltaik - konstant und effizient.
Pascal Grabherr | 1. Januar 2018
Seit 10 Jahren sind wir für Sie in Sachen Sicherheit im Dienst. Das Grabherr-Team wünscht Ihnen einen guten und sicheren Start ins neue Jahr!
Seit 2008 in Sachen Sicherheit unterwegs.
Pascal Grabherr | 28. Dezember 2017
Wir haben die Kontrolle im laufenden Betrieb der Braui Baar erfolgreich abgeschlossen. Und das ganze ohne Unterbruch der Produktion, was bei dem komplexen Brauprozess absolut entscheidend war.
Ein neues Referenz-Projekt für uns, das auch von der Aufgabenstellung her extrem spanndend war.